1 O 559/04•Landgericht Düsseldorf, 2006-07-31, 1 O 559/04
Landgericht Düsseldorf, 2006-07-31, 1 O 559/04
1 O 559/04Kantonsgericht31.07.2006
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 1 O 559/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-07-31
Aktenzeichen: 1 O 559/04
ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:0731.1O559.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die Gewerberäume im Objekt W-Straße X, xxxxxx Düsseldorf-H., auf dem ehemaligen D.-Betriebsgelände, bezeichnet als Hochgebäude Atelier Nr.3+5, 4. Obergeschoss, von einer Grundfläche von ca. 199 m², im beigefügten Geschossplan schraffiert eingezeichnet, zu räumen und an die Klägerin herauszugeben.
Die Widerklage der Beklagten wird als unzulässig zurück-gewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Ge-samtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, hinsichtlich der Kosten-entscheidung jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages. Die Beklagten können die Vollstreckung des Räumungsanspruchs gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,00 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.