Landgericht Düsseldorf, 2006-07-26, 8 O 407/05

8 O 407/05Kantonsgericht26.07.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 8 O 407/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-07-26

Aktenzeichen: 8 O 407/05

ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:0726.8O407.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.377.196,20 € nebst Zinsen in Hö-he von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.06.2006 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 23 % und die Beklagte 77 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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