Landgericht Düsseldorf, 2006-06-22, 11 O 353/05

11 O 353/05Kantonsgericht22.06.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 11 O 353/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-06-22

Aktenzeichen: 11 O 353/05

ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:0622.11O353.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Vors. Richter am LG Oltrogge

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistungen von 110% des vorläufig zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer großen Bank oder Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.

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