Landgericht Düsseldorf, 2006-06-20, 8 O 2/05

8 O 2/05Kantonsgericht20.06.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 8 O 2/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-06-20

Aktenzeichen: 8 O 2/05

ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:0620.8O2.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Euro 624,55 nebst 5 %-Punkte über dem Basiszinssatz seit dem 11.November 2004 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 93 % und die Beklagte zu 7%.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages , die auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer großen deutschen Bank oder einer Sparkasse erbracht werden kann, vorläufig vollstreckbar.

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