Landgericht Düsseldorf, 2006-05-24, 34 O (Kart) 67/06

34 O (Kart) 67/06Kantonsgericht24.05.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 34 O (Kart) 67/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-05-24

Aktenzeichen: 34 O (Kart) 67/06

ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:0524.34O.KART67.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 34. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragstellerin bleibt vorbehalten, die Vollstreckung des Antragsgegners durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn der Antragsgegner nicht zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Beiden Parteien bleibt vorbehalten, die jeweilige Sicherheitsleistung durch selbstschuldnerische Bank- oder Sparkassenbürgschaft zu erbringen.

Streitwert: 100.000,00 Euro.

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