34 O (Kart) 67/06•Landgericht Düsseldorf, 2006-05-24, 34 O (Kart) 67/06
Landgericht Düsseldorf, 2006-05-24, 34 O (Kart) 67/06
34 O (Kart) 67/06Kantonsgericht24.05.2006
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 34 O (Kart) 67/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-05-24
Aktenzeichen: 34 O (Kart) 67/06
ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:0524.34O.KART67.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 34. Zivilkammer
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragstellerin bleibt vorbehalten, die Vollstreckung des Antragsgegners durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn der Antragsgegner nicht zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Beiden Parteien bleibt vorbehalten, die jeweilige Sicherheitsleistung durch selbstschuldnerische Bank- oder Sparkassenbürgschaft zu erbringen.
Streitwert: 100.000,00 Euro.
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