Landgericht Düsseldorf, 2006-05-04, 4b O 229/05

4b O 229/05Kantonsgericht04.05.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4b O 229/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-05-04

Aktenzeichen: 4b O 229/05

ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:0504.4B.O229.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4b Zivilkammer

Tenor

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Nebenin-tervention hat die Klägerin zu tragen.

III. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

IV. Der Streitwert wird auf 250.000 € festgesetzt.

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