Landgericht Düsseldorf, 2006-04-25, 4b O 300/05

4b O 300/05Kantonsgericht25.04.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4b O 300/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-04-25

Aktenzeichen: 4b O 300/05

ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:0425.4B.O300.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a. Zivilkammer

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 7/10, der Beklagte 3/10.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% der jeweils beizutreibenden Forderung abwenden, sofern nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.