4b O 300/05•Landgericht Düsseldorf, 2006-04-25, 4b O 300/05
Landgericht Düsseldorf, 2006-04-25, 4b O 300/05
4b O 300/05Kantonsgericht25.04.2006
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4b O 300/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-04-25
Aktenzeichen: 4b O 300/05
ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:0425.4B.O300.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4a. Zivilkammer
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 7/10, der Beklagte 3/10.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% der jeweils beizutreibenden Forderung abwenden, sofern nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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