Landgericht Düsseldorf, 2006-04-05, 12 O 134/05

12 O 134/05Kantonsgericht05.04.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 12 O 134/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-04-05

Aktenzeichen: 12 O 134/05

ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:0405.12O134.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zvilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt,

es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,-- Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen,

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