12 O 134/05•Landgericht Düsseldorf, 2006-04-05, 12 O 134/05
Landgericht Düsseldorf, 2006-04-05, 12 O 134/05
12 O 134/05Kantonsgericht05.04.2006
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 12 O 134/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-04-05
Aktenzeichen: 12 O 134/05
ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:0405.12O134.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zvilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt,
es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,-- Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen,
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