Landgericht Düsseldorf, 2006-03-30, 11 O 311/04

11 O 311/04Kantonsgericht30.03.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 11 O 311/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-03-30

Aktenzeichen: 11 O 311/04

ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:0330.11O311.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Vors. Richter am LG Oltrogge

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 146.586,67 Euro nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19. April 2004 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer großen Bank oder Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.

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