22 S 309/05•Landgericht Düsseldorf, 2006-03-24, 22 S 309/05
Landgericht Düsseldorf, 2006-03-24, 22 S 309/05
22 S 309/05Kantonsgericht24.03.2006
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 22 S 309/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-24
Aktenzeichen: 22 S 309/05
ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:0324.22S309.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 07.06.2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf, 29 C 11291/04, abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Das Urkunds-Vorbehaltsurteil vom 05.10.2004 wird unter Wegfall des Vorbehaltes aufrechterhalten und die Beklagten darüber hinaus als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin € 974,40 nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz daraus seit dem 02.03.2005 zu zahlen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Beklagten zu 1) und zu 2).
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