15 O 408/03•Landgericht Düsseldorf, 2006-03-24, 15 O 408/03
Landgericht Düsseldorf, 2006-03-24, 15 O 408/03
15 O 408/03Kantonsgericht24.03.2006
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 15 O 408/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-24
Aktenzeichen: 15 O 408/03
ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:0324.15O408.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilkammer
Tenor
- Die Beklagten zu 1), 2), 3), und 7) werden als Gesamtschuldner verur-teilt, dem Kläger 9.225,53 € zu zahlen nebst Zinsen hieraus
in Höhe von 4% vom 03.05.2000 bis 14.11.2003 und
in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.05.2004,
die Beklagten zu 1) bis 3) in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Ba-siszinssatz vom 15.11.2003 bis 13.05.2004,
der Beklagte zu 7) in Höhe von 4% vom 15.11.2003 bis 13.05.2004,
Y um Y gegen Übertragung von 3.000 Stück Aktien der D
BioTech International Inc., Santa Ana, Kalifornien.
- Die Beklagten zu 1), 2), 3), und 7) werden als Gesamtschuldner verurteilt, dem Kläger weitere 4.275,25 € zu zahlen nebst Zinsen hieraus
in Höhe von 4% vom 14.06.2000 bis 14.11.2003 und
in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.05.2004,
die Beklagten zu 1) bis 3) in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Ba-siszinssatz vom 15.11.2003 bis 13.05.2004,
der Beklagte zu 7) in Höhe von 4% vom 15.11.2003 bis 13.05.2004,
Y um Y gegen Übertragung von 2.000 Stück Aktien der D
BioTech International Inc., Santa Ana, Kalifornien.
- Die Beklagten zu 1), 2), 3), 4), 5) und 7) werden als Gesamtschuldner verurteilt, dem Kläger weitere 23.903,93 € zu zahlen nebst Zinsen hier-aus
in Höhe von 4% vom 12.07.2000 bis 14.11.2003 und
in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.05.2004,
die Beklagten zu 1) bis 4) in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Ba-siszinssatz vom 15.11.2003 bis 13.05.2004,
der Beklagte zu 5) in Höhe von 4% vom 15.11.2003 bis 17.11.2003 und in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz vom 18.11.2003 bis 13.05.2004,
der Beklagte zu 7) in Höhe von 4% vom 15.11.2003 bis 13.05.2004,
Y um Y gegen Übertragung von 10.000 Stück Aktien der D
BioTech International Inc., Santa Ana, Kalifornien.
- Die Beklagten zu 1), 2), 3) und 5) werden als Gesamtschuldner verurteilt, dem Kläger weitere 4.519,32 € zu zahlen nebst Zinsen
in Höhe von 4% aus 7.019,32 € vom 26.09.2000 bis 07.07.2004,
in Höhe von 4% aus 4.519,32 € vom 08.07.2004 bis 14.11.2003,
in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 4.519,32 € seit dem 18.11.2003,
die Beklagten zu 1) bis 3) in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Ba-siszinssatz aus 4.519,32 € vom 15.11.2003 bis 17.11.2003,
der Beklagte zu 5) in Höhe von 4% aus 4.519,32 € vom 15.11.2003 bis 17.11.2003.
- Die Beklagten zu 1), 2), 3), 6) und 7) werden als Gesamtschuldner verurteilt, dem Kläger weitere 399.208,19 € zu zahlen nebst Zinsen hieraus
in Höhe von 4% vom 21.11.2000 bis 14.11.2003 und
in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.05.2004,
die Beklagten zu 1) bis 3) in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Ba-siszinssatz vom 15.11.2003 bis 13.05.2004,
der Beklagte zu 6) in Höhe von 4% vom 15.11.2003 bis 21.12.2003 und in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz vom 22.12.2003 bis 13.05.2004,
der Beklagte zu 7) in Höhe von 4% vom 15.11.2003 bis 13.05.2004,
Y um Y gegen Übertragung von 200.000 Stück Aktien der D International Inc., Santa Ana, Kalifornien.
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Es wird festgestellt, dass sich die Beklagten zu 1), 2), 3) und 7) mit der Annahme der unter Ziff. 1., 2., 3. und 5. genannten 215.000 Stück Aktien der D International Inc., Santa Ana, Kalifornien, in Verzug befinden.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen:
4% der Kläger,
3% die Beklagten zu 1), 2), 3) und 7) als Gesamtschuldner,
5% die Beklagten zu 1), 2), 3), 4), 5) und 7) als Gesamtschuldner,
1% die Beklagten zu 1), 2), 3) und 5) als Gesamtschuldner,
87% die Beklagten zu 1), 2), 3), 6) und 7) als Gesamtschuldner.
Der Kläger trägt 35% der außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 5). Im Übrigen tragen die Beklagten ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
- Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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