Landgericht Düsseldorf, 2006-03-22, 34 O 187/05

34 O 187/05Kantonsgericht22.03.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 34 O 187/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-03-22

Aktenzeichen: 34 O 187/05

ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:0322.34O187.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Antrag des Antragstellers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird un-ter Aufhebung des Beschlusses vom 15. November 2005 zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Antragsteller bleibt vorbehalten, die Vollstreckung der Antragsgegnerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn die Antragsgegnerin nicht zuvor Sicherheit in glei-cher Höhe leistet.

Streitwert: 30.000,-- Euro.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.