34 O 187/05•Landgericht Düsseldorf, 2006-03-22, 34 O 187/05
Landgericht Düsseldorf, 2006-03-22, 34 O 187/05
34 O 187/05Kantonsgericht22.03.2006
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 34 O 187/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-22
Aktenzeichen: 34 O 187/05
ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:0322.34O187.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen
Tenor
Der Antrag des Antragstellers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird un-ter Aufhebung des Beschlusses vom 15. November 2005 zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Antragsteller bleibt vorbehalten, die Vollstreckung der Antragsgegnerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn die Antragsgegnerin nicht zuvor Sicherheit in glei-cher Höhe leistet.
Streitwert: 30.000,-- Euro.
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