Landgericht Düsseldorf, 2006-03-14, 4b O 130/05

4b O 130/05Kantonsgericht14.03.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4b O 130/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-03-14

Aktenzeichen: 4b O 130/05

ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:0314.4B.O130.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4b Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zwangsweise durchzusetzenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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