4b O 129/05•Landgericht Düsseldorf, 2006-03-14, 4b O 129/05
Landgericht Düsseldorf, 2006-03-14, 4b O 129/05
4b O 129/05Kantonsgericht14.03.2006
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4b O 129/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-14
Aktenzeichen: 4b O 129/05
ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:0314.4B.O129.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4b Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zwangsweise durchzusetzenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.