21 S 545/04•Landgericht Düsseldorf, 2006-03-09, 21 S 545/04
Landgericht Düsseldorf, 2006-03-09, 21 S 545/04
21 S 545/04Kantonsgericht09.03.2006
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 21 S 545/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-09
Aktenzeichen: 21 S 545/04
ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:0309.21S545.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 15. November 2004 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf - 290 D 1/04 - abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger den in den Eintragungsbewilligungen des NotariatsM vom 28. Juni und 16. August 1978 (Urkunds-Nr.: xxx und xxx für 1998) mit Nr. 6 bezeichneten, links neben der Kellertreppe befindlichen Kellerraum an den Beklagten herauszugeben.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
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