Landgericht Düsseldorf, 2006-03-08, 12 O 596/05

12 O 596/05Kantonsgericht08.03.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 12 O 596/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-03-08

Aktenzeichen: 12 O 596/05

ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:0308.12O596.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

  1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 23.11.2005 wird unter Aufhebung der Beschlussverfügung vom 23.11.2005 zurückgewiesen.

  2. Die Antragsstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus diesem Urteil beizutreibenden Betrages ab-wenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Voll-streckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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