12 O 596/05•Landgericht Düsseldorf, 2006-03-08, 12 O 596/05
Landgericht Düsseldorf, 2006-03-08, 12 O 596/05
12 O 596/05Kantonsgericht08.03.2006
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 12 O 596/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-08
Aktenzeichen: 12 O 596/05
ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:0308.12O596.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
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Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 23.11.2005 wird unter Aufhebung der Beschlussverfügung vom 23.11.2005 zurückgewiesen.
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Die Antragsstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus diesem Urteil beizutreibenden Betrages ab-wenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Voll-streckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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