4b O 98/04•Landgericht Düsseldorf, 2006-02-28, 4b O 98/04
Landgericht Düsseldorf, 2006-02-28, 4b O 98/04
4b O 98/04Kantonsgericht28.02.2006
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4b O 98/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-02-28
Aktenzeichen: 4b O 98/04
ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:0228.4B.O98.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4b Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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