Landgericht Düsseldorf, 2006-02-28, 4b O 570/05

4b O 570/05Kantonsgericht28.02.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4b O 570/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-02-28

Aktenzeichen: 4b O 570/05

ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:0228.4B.O570.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4b Zivilkammer

Tenor

I.

Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung vom 18.11.2005 wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% der jeweils beizutreibenden Forderung abwenden, sofern nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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