Landgericht Düsseldorf, 2006-02-28, 4b O 468/04

4b O 468/04Kantonsgericht28.02.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4b O 468/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-02-28

Aktenzeichen: 4b O 468/04

ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:0228.4B.O468.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4b Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

III. Das Urteil ist für die Beklagten wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung von 19.000,00 € vorläufig vollstreckbar.

IV. Der Streitwert wird auf 500.000,00 € festgesetzt.

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