Landgericht Düsseldorf, 2006-02-23, 31 O 191/02

31 O 191/02Kantonsgericht23.02.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 31 O 191/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-02-23

Aktenzeichen: 31 O 191/02

ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:0223.31O191.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 183.238,25 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins gemäß § 1 DÜG seit dem 19. März 2003 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % der beizutrei-benden Beträge vorläufig vollstreckbar.

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