31 O 191/02•Landgericht Düsseldorf, 2006-02-23, 31 O 191/02
Landgericht Düsseldorf, 2006-02-23, 31 O 191/02
31 O 191/02Kantonsgericht23.02.2006
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 31 O 191/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-02-23
Aktenzeichen: 31 O 191/02
ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:0223.31O191.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 183.238,25 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins gemäß § 1 DÜG seit dem 19. März 2003 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % der beizutrei-benden Beträge vorläufig vollstreckbar.
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