34 O 210/05•Landgericht Düsseldorf, 2006-02-22, 34 O 210/05
Landgericht Düsseldorf, 2006-02-22, 34 O 210/05
34 O 210/05Kantonsgericht22.02.2006
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 34 O 210/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-02-22
Aktenzeichen: 34 O 210/05
ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:0222.34O210.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen
Tenor
Der Antrag des Antragstellers auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung wird zu-rückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Antragsteller wird nachgelassen, die Vollstreckung der Antragsgegnerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Streitwert: 20.000,00 €
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.