Landgericht Düsseldorf, 2006-02-20, 9 O 501/03

9 O 501/03Kantonsgericht20.02.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 9 O 501/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-02-20

Aktenzeichen: 9 O 501/03

ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:0220.9O501.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Vorsitzender Richter am Landgericht Voss

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 2.916,52 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz ab dem 22.11.2002 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger 14 % und die Beklagte 86 % zu tragen.

Das Urteil ist für die Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Im übrigen ist das Urteil vorläufig vollstreckbar.

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