Landgericht Düsseldorf, 2006-02-09, 4a O 177/05

4a O 177/05Kantonsgericht09.02.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4a O 177/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-02-09

Aktenzeichen: 4a O 177/05

ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:0209.4A.O177.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Rechtsanwälte Wildanger Kehrwald Graf von Schwerin & Partner in Düsseldorf 2.790,96 Euro und an die Patentanwälte Ernicke & Ernicke in Augsburg 3.103,22 Euro jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30. April 2005 zu zahlen.

II. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

III. Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer im Gebiet der Euro¬päischen Union ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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