Landgericht Düsseldorf, 2006-02-08, 34 O (Kart) 219/05

34 O (Kart) 219/05Kantonsgericht08.02.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 34 O (Kart) 219/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-02-08

Aktenzeichen: 34 O (Kart) 219/05

ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:0208.34O.KART219.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen

Tenor

Unter Aufhebung der einstweiligen Verfügung des Amtsgerichts Ratingen vom 7. Oktober 2005 (9 C 427/05 AG Ratingen) wird der Antrag des An-tragstellers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

Das Urteil ist für die Antragsgegnerin vorläufig vollstreckbar. Dem An-tragsteller bleibt vorbehalten, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leis-tet.

Beiden Parteien bleibt vorbehalten, die jeweilige Sicherheitsleistung durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer Sparkasse oder Bank zu erbrin-gen.

Streitwert: 500,00 €.

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