4b O 519/05•Landgericht Düsseldorf, 2006-01-10, 4b O 519/05
Landgericht Düsseldorf, 2006-01-10, 4b O 519/05
4b O 519/05Kantonsgericht10.01.2006
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4b O 519/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-01-10
Aktenzeichen: 4b O 519/05
ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:0110.4B.O519.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4b. Zivilkammer
Tenor
I. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 598,39 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 8.08.2004 sowie 9 EUR vorgerichtliche Mahnkosten zu zahlen.
II. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
III. Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 9 % und die Be-klagte zu 91 % zu tragen.
IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung von 30 EUR abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstre-ckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Der Beklagten wird nach-gelassen, die Vollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung von 900 EUR abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstre-ckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
V. Die Berufung wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.