12 O 544/05•Landgericht Düsseldorf, 2006-01-04, 12 O 544/05
Landgericht Düsseldorf, 2006-01-04, 12 O 544/05
12 O 544/05Kantonsgericht04.01.2006
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 12 O 544/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-01-04
Aktenzeichen: 12 O 544/05
ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:0104.12O544.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Kammer
Tenor
I. Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.
II. Der Streitwert wird wie folgt festgesetzt:
a) bis zur übereinstimmenden Erledigungserklärung der Parteien im Termin vom 14.12.2005: 500,00 €;
b) seit dem: die Summe der bis zur übereinstimmenden Erledigungserklärung entstandenen Kosten.
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