Landgericht Düsseldorf, 2005-07-26, 7 O 293/04

7 O 293/04Kantonsgericht26.07.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 7 O 293/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-07-26

Aktenzeichen: 7 O 293/04

ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:0726.7O293.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Kläger € 74.839,06 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.10.2004 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger 68 % und die Beklagte zu 1) 32 %. Den Klägern werden die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) zu 39 % und die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) in vollem Umfang auferlegt. Der Beklagten zu 1) werden die außergerichtlichen Kosten der Kläger zu 61 % auferlegt. Im übrigen findet eine Kostenerstattung hinsichtlich der außergerichtlichen Kosten nicht statt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.