11 O 552/03•Landgericht Düsseldorf, 2005-06-17, 11 O 552/03
Landgericht Düsseldorf, 2005-06-17, 11 O 552/03
11 O 552/03Kantonsgericht17.06.2005
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 11 O 552/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-06-17
Aktenzeichen: 11 O 552/03
ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:0617.11O552.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Dieses Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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