2a O 9/05•Landgericht Düsseldorf, 2005-06-01, 2a O 9/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 2a O 9/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-06-01
Aktenzeichen: 2a O 9/05
ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:0601.2A.O9.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2a Zivilkammer
Tenor
I.
Es wird festgestellt,
- dass der Beklagten gegen den Kläger kein Anspruch auf Freigabe
und/oder Übertragung der Internet-Domain „computer-partner.de“
zusteht;
- dass die Beklagte dem Kläger nicht verbieten kann, die Bezeich-nung www.computer-partner.de als Domain-Namen zu benutzen und/oder benutzen zu lassen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klä-gers gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 1.500,-- abzuwenden, wenn nicht diese vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leis-tet.
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