31 O 8/04•Landgericht Düsseldorf, 2005-05-19, 31 O 8/04
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 31 O 8/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-05-19
Aktenzeichen: 31 O 8/04
ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:0519.31O8.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Tenor
- Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 11.550,05 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz aus 3.383,22 € seit dem 17.08.2000, 5.497,43 € seit dem 28.05.2002, 824,40 € seit dem 03.07.2003, 180,00 € seit dem 03.07.2003 und 1.665,00 € seit dem 18.05.2003 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
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Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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