Landgericht Düsseldorf, 2005-05-19, 11 O 329/04

11 O 329/04Kantonsgericht19.05.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 11 O 329/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-05-19

Aktenzeichen: 11 O 329/04

ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:0519.11O329.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der durch die Nebenintervention verursachten Kosten werden dem Kläger auferlegt.

Die durch seine Nebenintervention verursachten Kosten hat der Streithelfer selber zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer großen Bank oder Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.

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