Landgericht Düsseldorf, 2005-03-31, 11 O 381/04

11 O 381/04Kantonsgericht31.03.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 11 O 381/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-03-31

Aktenzeichen: 11 O 381/04

ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:0331.11O381.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn die Beklagte vor Beginn der Vollstreckung nicht Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer großen Bank oder Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.

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