4a O 83/04•Landgericht Düsseldorf, 2005-03-08, 4a O 83/04
Landgericht Düsseldorf, 2005-03-08, 4a O 83/04
4a O 83/04Kantonsgericht08.03.2005
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4a O 83/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-03-08
Aktenzeichen: 4a O 83/04
ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:0308.4A.O83.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4a Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zwangsweise durchzusetzenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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