Landgericht Düsseldorf, 2005-03-08, 4a O 484/04

4a O 484/04Kantonsgericht08.03.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4a O 484/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-03-08

Aktenzeichen: 4a O 484/04

ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:0308.4A.O484.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a Zivilkammer

Tenor

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

III. Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer im Gebiet der Euro¬päischen Union ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zuge¬lassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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