25 T 195/04•Landgericht Düsseldorf, 2005-02-28, 25 T 195/04
Landgericht Düsseldorf, 2005-02-28, 25 T 195/04
25 T 195/04Kantonsgericht28.02.2005
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 25 T 195/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-02-28
Aktenzeichen: 25 T 195/04
ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:0228.25T195.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilkammer
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird wie folgt abgeändert:
Der Beschluss der Eigentümerversammlung vom 21. November 2002 zu TOP 9 wird für ungültig erklärt.
Es wird festgestellt, dass die Kündigung des zwischen den Beteiligten bestehenden Verwaltervertrages vom 30. Oktober 2002 zum 31. Dezember 2002 unwirksam ist und das Vertragsverhältnis über diesen Zeitpunkt hinaus fortbesteht.
Die Beteiligten zu 2. werden als Gesamtschuldner verpflichtet, an die Beteiligte zu 1. 3.423,26 Euro nebst 5% Zinsen seit dem 21. Dezember 2004 zu zahlen.
Die Beteiligten zu 2. haben die Gerichtskosten beider Rechtszüge zu tragen. Eine außergerichtliche Kostenerstattung wird nicht angeordnet.
Wert des Beschwerdeverfahrens: 5.923,26 Euro
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