Landgericht Düsseldorf, 2005-02-28, 25 T 195/04

25 T 195/04Kantonsgericht28.02.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 25 T 195/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-02-28

Aktenzeichen: 25 T 195/04

ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:0228.25T195.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilkammer

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird wie folgt abgeändert:

Der Beschluss der Eigentümerversammlung vom 21. November 2002 zu TOP 9 wird für ungültig erklärt.

Es wird festgestellt, dass die Kündigung des zwischen den Beteiligten bestehenden Verwaltervertrages vom 30. Oktober 2002 zum 31. Dezember 2002 unwirksam ist und das Vertragsverhältnis über diesen Zeitpunkt hinaus fortbesteht.

Die Beteiligten zu 2. werden als Gesamtschuldner verpflichtet, an die Beteiligte zu 1. 3.423,26 Euro nebst 5% Zinsen seit dem 21. Dezember 2004 zu zahlen.

Die Beteiligten zu 2. haben die Gerichtskosten beider Rechtszüge zu tragen. Eine außergerichtliche Kostenerstattung wird nicht angeordnet.

Wert des Beschwerdeverfahrens: 5.923,26 Euro

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.