4b O 407/04•Landgericht Düsseldorf, 2005-02-22, 4b O 407/04
Landgericht Düsseldorf, 2005-02-22, 4b O 407/04
4b O 407/04Kantonsgericht22.02.2005
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4b O 407/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-02-22
Aktenzeichen: 4b O 407/04
ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:0222.4B.O407.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4b Zivilkammer
Tenor
I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 22.10.2004 wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.
III. Das Urteil ist für die Antragsgegnerinnen vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 12.000,-- EUR abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerinnen vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
IV. Der Streitwert wird auf 250.000,00 EUR festgesetzt.
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