25 T 30/03•Landgericht Düsseldorf, 2005-02-17, 25 T 30/03
Landgericht Düsseldorf, 2005-02-17, 25 T 30/03
25 T 30/03Kantonsgericht17.02.2005
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 25 T 30/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-02-17
Aktenzeichen: 25 T 30/03
ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:0217.25T30.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilkammer
Tenor
hat die 25. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf
auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners
vom 17. Dezember 2002 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss
des Amtsgerichts Düsseldorf vom 28. November 2002
am 17. Februar 2005
b e s c h l o s s e n:
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Kostenfest-setzungsbeschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 28. No-vember 2002 wie folgt abgeändert:
Die von dem Beteiligten zu 2) an die Beteiligten zu 1) zu er-stattenden Kosten werden auf 271,69 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.09.2002 festgesetzt.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Beschwerdewert: 222,41 €.
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