Landgericht Düsseldorf, 2005-01-20, 4b O 300/03

4b O 300/03Kantonsgericht20.01.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4b O 300/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-01-20

Aktenzeichen: 4b O 300/03

ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:0120.4B.O300.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4b. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 31. August 2004 wird aufrechterhalten.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.

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