11 O 198/04•Landgericht Düsseldorf, 2005-01-14, 11 O 198/04
Landgericht Düsseldorf, 2005-01-14, 11 O 198/04
11 O 198/04Kantonsgericht14.01.2005
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 11 O 198/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-01-14
Aktenzeichen: 11 O 198/04
ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:0114.11O198.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin am Landgericht Schmitz
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Sicherheitsleistung auch durch unwiderrufliche, unbedingte und unbefris-tete Bürgschaft einer europäischen Großbank oder Sparkasse erbringen.
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