Landgericht Düsseldorf, 2005-01-14, 11 O 198/04

11 O 198/04Kantonsgericht14.01.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 11 O 198/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-01-14

Aktenzeichen: 11 O 198/04

ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:0114.11O198.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richterin am Landgericht Schmitz

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Sicherheitsleistung auch durch unwiderrufliche, unbedingte und unbefris-tete Bürgschaft einer europäischen Großbank oder Sparkasse erbringen.

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