34 O 145/04•Landgericht Düsseldorf, 2005-01-05, 34 O 145/04
Landgericht Düsseldorf, 2005-01-05, 34 O 145/04
34 O 145/04Kantonsgericht05.01.2005
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 34 O 145/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-01-05
Aktenzeichen: 34 O 145/04
ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:0105.34O145.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar, wobei die Sicherheitsleistung auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Bank oder Sparkasse erbracht werden kann.
Streitwert: 50.000,00 Euro.
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