Landgericht Düsseldorf, 2004-11-18, 1 O 749/03

1 O 749/03Kantonsgericht18.11.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 1 O 749/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-11-18

Aktenzeichen: 1 O 749/03

ECLI: ECLI:DE:LGD:2004:1118.1O749.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Vorsitzender Richter am Landgericht Wadenpohl

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 6.572,96

nebst Zinsen in Höhe von 5 % - Punkten über dem

Basiszinssatz seit dem 26. Oktober 2003 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreites.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 %

des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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