31 O 8/03•Landgericht Düsseldorf, 2004-11-04, 31 O 8/03
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 31 O 8/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-11-04
Aktenzeichen: 31 O 8/03
ECLI: ECLI:DE:LGD:2004:1104.31O8.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.029,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 10.10.2002 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 10 % der Klägerin und zu 90 % der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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