Landgericht Düsseldorf, 2004-09-28, 4a O 490/03

4a O 490/03Kantonsgericht28.09.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4a O 490/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-09-28

Aktenzeichen: 4a O 490/03

ECLI: ECLI:DE:LGD:2004:0928.4A.O490.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a Zivilkammer

Tenor

. Die Klage wird abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin aufer¬legt.

III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer im Gebiet der Europäischen Union ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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