4a O 394/03•Landgericht Düsseldorf, 2004-09-07, 4a O 394/03
Landgericht Düsseldorf, 2004-09-07, 4a O 394/03
4a O 394/03Kantonsgericht07.09.2004
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4a O 394/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-09-07
Aktenzeichen: 4a O 394/03
ECLI: ECLI:DE:LGD:2004:0907.4A.O394.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4a. Zivilkammer
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
III.
Das Urteil ist für den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer im Gebiet der Europäischen Union ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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