Landgericht Düsseldorf, 2004-09-07, 4a O 394/03

4a O 394/03Kantonsgericht07.09.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4a O 394/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-09-07

Aktenzeichen: 4a O 394/03

ECLI: ECLI:DE:LGD:2004:0907.4A.O394.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a. Zivilkammer

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

III.

Das Urteil ist für den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer im Gebiet der Europäischen Union ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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