4a O 303/03•Landgericht Düsseldorf, 2004-07-08, 4a O 303/03
Landgericht Düsseldorf, 2004-07-08, 4a O 303/03
4a O 303/03Kantonsgericht08.07.2004
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4a O 303/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-07-08
Aktenzeichen: 4a O 303/03
ECLI: ECLI:DE:LGD:2004:0708.4A.O303.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4a. Zivilkammer
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
III.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zwangsweise durchzusetzenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte, unbefristete und selbstschuldneri-sche Bürgschaft einer in der Europäischen Union ansässigen, als Zoll- und Steuer-bürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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