Landgericht Düsseldorf, 2004-07-02, 13 O 362/03

13 O 362/03Kantonsgericht02.07.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 13 O 362/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-07-02

Aktenzeichen: 13 O 362/03

ECLI: ECLI:DE:LGD:2004:0702.13O362.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richterin am Landgericht Schmidtke

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläge 65.344,67 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank hieraus ab 17.9.2003 sowie 4% Zinsen aus 15.338,76 EUR seit dem 20.12.1996 zu bezahlen und die Kläger von ihren Verbindlichkeiten gegenüber der Bankgesellschaft Berlin AG aus dem Darlehensvertrag vom 18./20.12.1996 (Nr. 9744937519) ab dem 1.9.2003 zu befreien, beides Zug um Zug gegen Abtretung sämtlicher Ansprüche der Kläger gegen die DLF 94/17 - Walter - Fink KG aus der Beteiligung vom 1.12.1996 (Beteiligungsnummer: 9417 24054) mit einem Nominalbetrag in Höhe von DM 200.000,- (102.258,38 EUR). 2. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte in Annahme - verzug befindet. 3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechststreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheitsleistung beträgt 110 % des zu vollstreckenden Betrages. Die Sicherheitsleistung kann durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer als Großbank anerkannten deutschen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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