Landgericht Düsseldorf, 2004-06-30, 34 O (Kart) 32/04

34 O (Kart) 32/04Kantonsgericht30.06.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 34 O (Kart) 32/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-06-30

Aktenzeichen: 34 O (Kart) 32/04

ECLI: ECLI:DE:LGD:2004:0630.34O.KART32.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat die 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 19. Mai 2004

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar, wobei die Sicherheitsleistung auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Bank oder Sparkasse erbracht werden kann.

Streitwert: 500.000,00 EUR.

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