Landgericht Düsseldorf, 2004-05-05, 4 O 378/01

4 O 378/01Kantonsgericht05.05.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4 O 378/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-05-05

Aktenzeichen: 4 O 378/01

ECLI: ECLI:DE:LGD:2004:0505.4O378.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

I.

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

III.

Das Urteil ist für die Beklagte wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung von 2.700,00 EUR vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheit kann auch durch die selbst-schuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.

IV.

Der Streitwert wird auf 25.000,00 EUR festgesetzt.

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