Landgericht Düsseldorf, 2004-04-14, 2a O 302/03

2a O 302/03Kantonsgericht14.04.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 2a O 302/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-04-14

Aktenzeichen: 2a O 302/03

ECLI: ECLI:DE:LGD:2004:0414.2A.O302.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2a. Zivilkammer

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat die 2a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 17. März 2004 durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht Dr. Fudickar, die Richterin am Landgericht Schuh-Offermanns und die Richterin Schuster

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist für die Beklagte wegen ihrer Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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