2a O 302/03•Landgericht Düsseldorf, 2004-04-14, 2a O 302/03
Landgericht Düsseldorf, 2004-04-14, 2a O 302/03
2a O 302/03Kantonsgericht14.04.2004
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 2a O 302/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-04-14
Aktenzeichen: 2a O 302/03
ECLI: ECLI:DE:LGD:2004:0414.2A.O302.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2a. Zivilkammer
Tenor
In dem Rechtsstreit
hat die 2a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 17. März 2004 durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht Dr. Fudickar, die Richterin am Landgericht Schuh-Offermanns und die Richterin Schuster
für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist für die Beklagte wegen ihrer Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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