13 O 55/02•Landgericht Düsseldorf, 2004-03-15, 13 O 55/02
Landgericht Düsseldorf, 2004-03-15, 13 O 55/02
13 O 55/02Kantonsgericht15.03.2004
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 13 O 55/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-03-15
Aktenzeichen: 13 O 55/02
ECLI: ECLI:DE:LGD:2004:0315.13O55.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner
verurteilt, an den Kläger Euro 4.914, 25
nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über
dem Basiszinssatz der EZB seit dem
- März 2002 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 40
% dem Kläger und zu 60 % den Beklagten
als Gesamtschuldnern auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen
Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des
zu vollstreckenden Betrages.
Die Sicherheitsleistung kann jeweils in Form
der unwiderruflichen und unbefristeten
Bürgschaft einer grossen europäischen
Bank, Volksbank oder Sparkasse erbracht
werden.
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